Übertragung von Zusatzrenten: Die Rente zieht mit um!

EU-Arbeitnehmer, die in ein anderes EU-Land ziehen, werden künftig ihre Zusatzrentenansprüche behalten können. So steht es in einer neuen Gesetzesvorlage, die die EU-Abgeordneten verabschiedet haben.

Der Schutz gesetzlicher Rentenansprüche bei Umzug in ein anderes EU-Land ist bereits durch EU-Gesetze sichergestellt. Gleichwertiger Schutz für zusätzliche Renten wie zum Beispiel Betriebsrenten, die durch den Arbeitgeber finanziert werden oder für private Renten besteht allerdings bisher noch nicht. Das heißt, dass Personen, die zwischen den Mitgliedstaaten umziehen, es riskieren, ihre Zusatzrentenansprüche zu verlieren, wenn der Zeitraum, in dem sie Beiträge gezahlt haben, von dem Land, in das sie gezogen sind, als zu kurz betrachtet wird!

Unverfallbarkeitsfrist höchstens drei Jahre

Nach den neuen Vorschriften darf die “Unverfallbarkeitsfrist” (“vesting period”), die sich auf den Zeitpunkt bezieht, zu dem ein zusätzlicher Rentenanspruch unwiderruflich erworben ist, nicht länger als drei Jahre sein. Die EU-Abgeordneten haben ebenfalls durchgesetzt, dass auch Grenzarbeitnehmer den gleichen Schutz unter dieser Richtlinie genießen. Die Mitgliedstaaten haben dann vier Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die Gesetzesvorlage muss nun noch vom Rat der EU formell gebilligt werden.

Rente im Ausland – steuerliche Fallstricke sind immer ein Problem

“Das Gesetzesvorhaben bedeutet eine deutliche Verbesserung der Situation für viele Arbeitnehmer. Er ist ein großer Schritt nach vorn für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und für ein soziales Europa”, sagte die Berichterstatterin Ria Oomen-Ruijten (EVP, NL). In der Tat sind Zusatzrenten ein wichtiger Baustein in der Altersvorsorge. Doch gerade hier gibt es zahlreiche steuerliche Fallstricke – umso mehr, wenn es um Rentenbezug im Ausland geht! Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne zu den Gestaltungsmöglichkeiten.

(EU-Parlament / Redaktion)

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