Handelsvertreter: Das häusliche Arbeitszimmer erfolgreich absetzen!
Liegt der qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit eines selbstständigen Handelsvertreters in seinem häuslichen Arbeitszimmer, dann können die Kosten hierfür vollständig als Betriebsausgabe anerkannt werden. Dies hat jetzt das Finanzgericht Münster in einem neuen Urteil (Az. 5 K 980/12 E) bestätigt. Im entschiedenen Fall war ein selbstständiger Handelsvertreter im Bereich des Wurst- und Käsevertriebs überregional vor allem für einen Hauptauftraggeber tätig. […]
