Wer bei eBay einen Account hat, den andere mitbenutzen, der ist steuerlich alleine verantwortlich, stellt das Finanzgericht Stuttgart in einem neuen Urteil (Az. 1 K 1939/12) klar.
In dem Streitfall hatten Eheleute über ein vom Ehemann auf seinen Namen angelegtes Nutzerkonto in dreieinhalb Jahren über 1.200 Verkäufe verschiedenster Gebrauchsgegenstände abgewickelt, die teils dem einen, teils dem anderen Ehegatten und teils beiden Eheleuten gemeinsam gehörten. Das Finanzamt hatte diese Verkäufe als umsatzsteuerpflichtig angesehen und als Steuerschuldner beide Eheleute gemeinschaftlich herangezogen.
Die Käufersicht zählt
Dem widersprach das Finanzgericht: Der “Verkäufer” ist n“ des Meistbietenden zu bestimmen. Das ist bei der Verwendung eines derjenige, der sich diesen Nutzernamen von eBay bei der Kontoeröffnung hat zuteilen lassen. Handlungen, die der eigentliche vornimmt, wie etwa der Versand von Bestätigungsschreiben oder der Ware selbst, sind demgegenüber für die steuerrechtliche Bestimmung des leistenden Unternehmers ohne Belang. Da die Verkäufe allein dem Ehemann zuzurechnen waren, war er alleine für die Steuerlast verantwortlich.
Unser Tipp:
Auch private Verkäufe bei Online-Auktionshäusern können der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer unterliegen. Vor der Eröffnung eines Accounts sollte man also überlegen, wie oft generell und ob dieser von mehreren Personen genutzt werden soll. Steuerlich gibt es da einige Stolperfallen – wir beraten Sie gerne!
