Ab dem Jahr 2015 gilt für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein automatisiertes Abzugsverfahren. Banken, Versicherungen, Bausparkassen und Kapitalgesellschaften, die Gewinnanteile an die Gesellschafter – also Dividenden – ausschütten, müssen dazu die Religionszugehörigkeit des Sparers, Versicherungsnehmers oder des Gesellschafters beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragen. Diese Pflicht trifft selbst den Alleingesellschafter-Geschäftsführer für seine “eigene” GmbH.
Das automatisierte Verfahren wird vom Bundeszentralamt für Steuern abgewickelt. Unternehmen, die Kapitalerträge ausschütten, sollten sich rechtzeitig auf das neue Verfahren einstellen. Die Abfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale ist nämlich vom 1. September bis 31. Oktober 2014 durchzuführen. Um die Abfrage starten zu können, muss sich das Unternehmen vorher beim BZSt registrieren. Mit dem Zertifikat ist dann die Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren zu beantragen. Dieser Vorgang kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Damit die Abfrage pünktlich im Herbst erfolgen kann, sollten Unternehmer unbedingt jetzt aktiv werden!
Wie immer: Ausnahmen bestätigen die Regel
Das Verfahren gilt auch für kleinere Unternehmen und sogar bei der „eigenen GmbH“. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Steht zum Zeitpunkt der Regelabfrage mit Sicherheit fest, dass im Folgejahr keine Ausschüttung vorgenommen wird, brauchen die Kirchensteuerabzugsmerkmale nicht abgerufen werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Ausschüttung vertraglich ausgeschlossen ist. Im zweiten Fall sind eine Zulassung zum automatischen Kirchensteuerabzugsverfahren sowie der Abruf der Merkmale nicht erforderlich, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört oder konfessionslos ist und der GmbH keine weitere natürliche Person angehört. Das BZSt hat seinen Internetauftritt entsprechend überarbeitet und diese Ausnahmen in den Fragen- und Antworten-Katalog aufgenommen.
Sie sind ein betroffener Unternehmer? Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um das Thema!
(BdSt / Redaktion)
