Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer hat für Unternehmer weitreichende Folgen. Die obersten Richter sahen den Gleichheitsgrundsatz verletzt: Privilegien – wie die zur bisherigen Verschonung des Betriebsvermögens im Erbschaftssteuerrecht – müssen rechtlich begründet sein. Solche Gründe gebe es aber nicht, so das Urteil vom 17.12.2014, weshalb das geltende Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig ist und nun bis spätestens 30.06.2016 vom Gesetzgeber reformiert werden muss.
Wie geht es nun weiter?
Das derzeitige Gesetz wird zwar bis zum Inkrafttreten der Neuregelung weiter angewendet, das Bundesverfassungsgericht erlaubt dem Gesetzgeber aber ausdrücklich, die begünstigenden Regelungen rückwirkend aufzuheben. Es gibt also keine steuerliche Rechtssicherheit mehr bei der Unternehmensnachfolge, da der Vertrauensschutz ab sofort entfällt.
Was ist zu tun?
Unternehmerisches Vermögen kann künftig nur mit Schenkungsteuerbelastung auf Kinder übertragen werden. Gute, strategische Planung bei der Unternehmensnachfolge und steuerliches Know-how sind deshalb wichtiger denn je! Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
(Redaktion)
