Vermieter: Erlass der Grundsteuer jetzt beantragen!

Was viele nicht wissen: Unter bestimmten Umständen kann Vermietern die Grundsteuer erlassen werden. Wir erklären, wie das funktioniert.

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer, die direkt den Kommunen zufließt. Daher sind die Gemeinden bzw. Kommunen auch für die Festsetzung sowie die Erhebung dieser Steuerart zuständig. Anträge auf Erlass der Grundsteuer können daher grundsätzlich auch nur von den Gemeinden bearbeitet werden.

Extreme Mietausfälle führen zum Grundsteuererlass

Die Grundsteuer kann erlassen werden, wenn ein Vermieter ohne eigenes Verschulden erhebliche Mietausfälle hat und sich der Ertrag seiner Immobilie dadurch um mehr als 50 Prozent mindert. Die Nichtvermietbarkeit muss gegenüber der Gemeinde bzw. Kommune allerdings nachgewiesen werden. In besonderen Ausnahmefällen, z. B. wenn das Gebäude durch Zerstörung oder Verfall dauerhaft nicht mehr nutzbar ist, muss die Anzeige jedoch gegenüber dem Finanzamt, in dessen Zuständigkeit das Grundstück liegt, erfolgen.

Frist beachten!

Die Frist für Erlassanträge für das Jahr 2013 läuft am 31. März 2014 ab. Gerne beraten wir Sie zu dieser Problematik und helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

(OFD Koblenz / Redaktion)

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